Finanzierung
Kostenträger bei Sprachstörung
- IV-Gelder über das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB
- Krankenkasse
- Krankenkassenzulassung unter: ZSR Nr. I 8718.02, EAN: 760100309055
- privat zahlende Personen
Aktuell können wir die Logopädie-Therapie bei diversen Sprachschwierigkeiten i S der Invalidenversicherung über das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung abrechnen (1-2 Stunden pro Woche für in der Regel 2 Jahre). Hierzu braucht es eine Fachinstanz, die mittels meines logopädischen Berichtes den Antrag bewilligt und weiterleitet. Das Logopädenteam am Inselspital, alle Schulärztinnen und –ärzte der Stadt Bern oder die Erziehungsberatung Bern sind die Fachinstanzen für Kinder und Jugendliche während der schulpflichtigen Zeit.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten einer logopädischen Behandlung. Dies gilt es sicherheitshalber abzuklären. Hierbei braucht es einen Hausarzt, der aufgrund meines Berichts und meiner Diagnose eine Zuweisung signiert.
In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass eine logopädische Abklärung und/oder Logopädietherapie privat vergütet werden muss.
Hier gelten als Richtlinie:
Eine MFT-Abklärung (Erstkontakt, Diagnostik Artikulation/Schlucken/Haltung, Gespräch und Bericht) kostet Fr. 200.-. Für die Therapie kann ich in der Folge eine Offerte unterbreiten.
Ein Anti-Habit Programm kostet Fr. 120.- (Beratung, Kontakt vorher/nachher, Material).
Eine umfassende Sprachabklärung (alle Sprachebenen, Basisfunktionen) mit Gespräch und Bericht kostet Fr. 270.-. Auch hier kann in der Folge eine Offerte unterbreitet werden.
Eine Abklärung nach dem Fred WARNKE Konzept mit Bericht kostet Fr. 300.-